Was tun, damit ich in der Schweiz Arbeiten kann?
Vor der Reise in die Schweiz
- Information an das Finanzamt darüber, dass sie ins Ausland arbeiten gehen werden!
- Abmeldung vom Arbeitsamt!
- Abklärung Krankenversicherung für Einsatz in der Schweiz (unsere Krankenversicherungsspezialisten helfen Ihnen gerne
weiter!)
- Die Auslanddeckung der deutschen Krankenkasse ist leider nur vorübergehend.
- Spätestens nach 3 Monaten, muss man eine schweizer Krankenversicherung abschließen.
- Im Vorfeld muss man eine Bescheinigung von der einheimischen Krankenkasse vorzeigen, welche bestätigt, dass man im Ausland gegen Krankheit versichert ist (mind. 3
Monate)!
- Diese Regelung gilt nicht für Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Zu erledigen in der Schweiz
- Innerhalb der ersten 3 Monate, besteht eine ausschließliche Meldepflicht für das Ausländeramt.
- Ab dem vierten Monat, bekommen Sie eine Kurzaufenthalter-Bewilligung
- bis max. 364 Tage gültig.
- Meldung Ihrer Wohnadresse bei der Zuständigen Stadtverwaltung.
In welchen Fällen, muss ich mich beim Einwohneramt melden und wie mache ich das?
- Nur bei längerfristigen Einsätzen, sind folgende Schritte erforderlich….
- Der Antrag für die L-Bewilligung, erfolgt mit Original-Ausweis
- Der Pass, das Passfoto und das Familienbuch sind ein Muss.
- sofern nötig, ein Schweizer Bankkonto eröffnen.